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   OVG Niedersachsen, 31.05.2007 - 4 LC 85/07   

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https://dejure.org/2007,12258
OVG Niedersachsen, 31.05.2007 - 4 LC 85/07 (https://dejure.org/2007,12258)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 31.05.2007 - 4 LC 85/07 (https://dejure.org/2007,12258)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 31. Mai 2007 - 4 LC 85/07 (https://dejure.org/2007,12258)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Zur Berücksichtigung von Bildungskrediten als Einkommen bei der Gewährung von Jugendhilfe

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 22 Abs. 1 SGB VIII; § 24 SGB VIII; § 90 Abs. 3 SGB VIII; § 90 Abs. 4 SGB VIII
    Anspruch auf Übernahme der für den Besuch eines Kindes in einer Kindertagesstätte angefallenen Gebühren; Erlass von Teilnahmebeiträgen oder Kostenbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen; Gewährung eines ...

  • Judicialis

    BAföG § 11; ; SGB VIII § 22; ; SGB VIII § 90 Abs. 3; ; SGB VIII § 90 Abs. 4; ; BSHG § 77 Abs. 1 S. 1; ; SGB XII § 83

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Berücksichtigung von Bildungskrediten als Einkommen bei der Gewährung von Jugendhilfe - Ausbildungsförderung; Bildungskredit; Einkommen; Jugendhilfe; Kinderkrippe; Teilnahmebeitrag; Zweck

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anspruch auf Übernahme der für den Besuch eines Kindes in einer Kindertagesstätte angefallenen Gebühren; Erlass von Teilnahmebeiträgen oder Kostenbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen; Gewährung eines ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2007, 614
  • FamRZ 2008, 552 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 27.10.1989 - 4 A 144/88
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 31.05.2007 - 4 LC 85/07
    Damit ist der Zweck der Vergabe des Bildungskredits in einer Verwaltungsvorschrift ausdrücklich genannt, was ausreichend ist (vgl. Senatsurt. v. 27.10.1989 - 4 A 144/88 - FEVS 39, 415; LPK-BSHG, 6. Aufl., § 77 Rn. 3 m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 27.01.2017 - 4 LC 115/15

    Familienzuschlag; Geschwisterkindergeld; Geschwisterkinderzuschlag; Kindergeld;

    Denn diese Leistung soll eine unzumutbare wirtschaftliche Belastung der Eltern, deren Kinder Tageseinrichtungen i. S. d. § 22 SGB VIII besuchen, vermeiden und dient so ebenfalls der finanziellen Förderung von Familien (vgl. Beschl. d. Senats v. 31.7.2007 - 4 LC 85/07 -).
  • VG Saarlouis, 12.05.2017 - 3 K 369/16

    Erlass des Kostenbeitrags für die Inanspruchnahme von Kindertagespflege;

    Zu dem Teil, zu dem die Ausbildungsförderung für die Deckung des ausbildungsbedingten Mehrbedarfs und für die Sicherung des Lebensunterhalts geleistet wird(OVG Lüneburg, B. v. 31.05.2007, 4 LC 85/07, juris.), kann sie nicht als Einkommen berücksichtigt werden.

    Der Erlass soll eine unzumutbare wirtschaftliche Belastung der Eltern, deren Kinder Kindestagespflege i. S. d. § 23 SGB VIII beanspruchen, vermeiden und dient so ebenfalls der finanziellen Förderung von Familien.(Vgl. OVG Lüneburg, B. v. 31.7.2007 - 4 LC 85/07 -, juris; B. v. 27.01.2017, 4 LC 115/15, juris.).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 24.06.2008 - L 14 AS 1171/07

    Grundsicherung für Arbeitssuchende; Einkommen; Bildungskredit

    Folgerichtig kann ein Bildungskredit auch neben Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz und unabhängig von Bedürftigkeit in Anspruch genommen werden (vgl. zur Berücksichtigung von Bildungskrediten als Einkommen bei der Gewährung von Jugendhilfe nach § 90 Abs. 3 des Achten Buchs des Sozialgesetzbuchs Niedersächs. OVG, Beschluss vom 31. Mai 2007 - 4 LC 85/07 -).
  • VG Göttingen, 24.03.2015 - 2 A 90/14

    Kindergeld; Kinderzuschlag; Teilnahmebeitrag; zumutbare Belastung; Übernahme des

    Da § 90 Abs. 4 SGB VIII eine entsprechende Anwendung dieser Vorschrift vorsieht, geht es hier nicht um die Frage, ob die Sozialhilfe im Einzelfall demselben Zweck dient, sondern ob die Übernahme von Teilnahmebeiträgen für den Besuch in Kindertageseinrichtungen demselben Zweck dient, wie die genannte Leistung (vgl. Urteil der erkennenden Kammer vom 27. Januar 2005 - 2 A 381/03 -, bestätigt durch Beschluss des Nds. Oberverwaltungsgerichts vom 31.05.2007 - 4 LC 85/07 -).
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